Was ist die DIN 277-1 Berechnung bei Raumflächen

Die DIN 277-1 wird bei der Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten angewandt. Sie kann im freifinanzierten Hochbau anstelle der WoFlV verwendet werden.


Der Unterschied zur WoFlV besteht in der Flächenunterteilung. Gemäß den Bestimmungen der WoFlV wird nur in Wohn- und in nicht Wohnfläche unterschieden. Bei der DIN 277-1 hingegen unterteilt sich die Gesamtfläche in Nutz-, Verkehrs- und Funktionsflächen.

Zudem kann auf die Nutzung von Bauwerken, Rauminhalte sowie auf die Grundflächen des Grundstücks eingegangen werden.


Unterteilt wird das Bauwerk in:

Grundflächen des Bauwerks
– Brutto-Grundfläche BGF (Gesamtfläche aller Grundrissebenen des Bauwerks)
– Konstruktions-Grundfläche (KGF) Grundflächen der aufgehenden Baukonstruktionen
– Netto-Raumfläche (NRF) Grundflächen der nutzbaren Räume
– Nutzungsfläche (NUF) Fläche die der wesentlichen Zweckbestimmung des Bauwerks dient
– Technikfläche (TF) Fläche für die technischen Anlagen zur Versorgung und Entsorgung des Bauwerks
– Verkehrsfläche (VF) Fläche für die horizontale und vertikale Verkehrserschließung des Bauwerks

Rauminhalte des Bauwerks
– Brutto-Rauminhalt (BRI) Gesamtvolumen des Bauwerks
– Konstruktions-Rauminhalt (KRI) Volumen das von der Baukonstruktionen eingenommen wird
– Netto-Rauminhalt (NRI) Volumen das sämtliche nutzbaren Räume umfasst

Grundflächen des Grundstücks
– Grundstücksfläche (GF) Fläche, die durch die Grundstücksgrenzen gebildet wird
– Bebaute Fläche (BF) Fläche die durch ein Bauwerk überdeckt, über- oder unterbaut ist
– Unbebaute Fläche (UF) Fläche die nicht durch ein Bauwerk überdeckt, über- oder unterbaut ist
– Außenanlagenfläche (AF) Fläche die sich außerhalb eines Bauwerks befindet

Alle erforderlichen Flächen und Volumen müssen gegliedert in Tabellen aufgeführt werden. Die Nutzfläche kann bei gemischt genutzten Bauwerken entsprechen den Nutzungen unterteilt werden. Zum Beispiel: NUF1 (Wohnen/Aufenthalt), NUF2 (Büroarbeit), NUF3 (Produktion, Forschung, Entwicklung), NUF4 (Lagern, Verteilen und Verkaufen), NUF5 (Bildung, Unterricht und Kultur), NUF6 (Heilen und Pflegen) und NUF7 (Sonstige Nutzungen).

Die Grundflächen sind in Quadratmeter (m2) und Rauminhalte in Kubikmeter (m3) anzugeben.

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